zum Hauptmenü 

Steuerabzug für pflegende Angehörige

Als Anerkennung für ihr Engagement wird ehrenamtlichen Pflegepersonen ein Steuerabzug in Höhe von CHF 6’000.00 gewährt.

Voraussetzungen für die Gewährung des Abzugs:

Der Steuerpflichtige muss den Fragebogen für ehrenamtliche Pflegekräfte ausfüllen. Ein Arzt, das medizinisch-soziale Zentrum oder der Verantwortliche der Organisation für häusliche Pflege und Hilfe muss die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen.
Die Bescheinigung muss jährlich erneuert werden. Die besonderen Voraussetzungen für die Erteilung sind in der Richtlinie der kantonalen Steuerverwaltung näher ausgeführt.
Formular herunterladen